Kassengerät für 10 Euro je Ohr
Mit Verordnung vom HNO-Arzt zahlen Sie für ein Hörgerät ohne Aufzahlung nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro je Ohr. Viele dieser Kassengeräte bringen inzwischen einen Rauschgenerator für den Tinnitus mit, manche auch einen Akku. Fragen Sie in Albbruck gezielt nach solchen Modellen, bevor Sie über einen Eigenanteil nachdenken.
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